Die meisten Artikel zu „OnlyFans Steuern" bleiben vage: „Du musst Steuern zahlen, frag einen Steuerberater." Das stimmt, hilft dir aber nicht, wenn du wissen willst, was konkret auf dich zukommt. Hier bekommst du die Regeln mit den genauen Zahlen aus dem Gesetz, ein Rechenbeispiel und die eine Frage, bei der selbst Fachartikel unterschiedlich formulieren: die Umsatzsteuer.
Der Überblick: welche Steuern dich betreffen
| Thema | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Zu Beginn der Tätigkeit beim Gewerbeamt | § 14 GewO |
| Einkommensteuer | Auf deinen Gewinn; 0 € bis 12.348 € zu versteuerndes Einkommen (2026) | § 32a EStG |
| Gewerbesteuer | Erst über 24.500 € Gewerbeertrag; wird größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet | § 11 GewStG, § 35 EStG |
| Umsatzsteuer | Hängt an der Frage, an wen du leistest; bei OnlyFans meist an die britische Betreiberfirma | § 3a, § 19 UStG |
| Meldung durch die Plattform | Jährlich, bis 31. Januar des Folgejahres | DAC7 / PStTG |
Schritt 1: Gewerbe anmelden
Wer eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss das nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen. Für OnlyFans ist das in der Praxis fast immer ein Gewerbe. Theoretisch kann man über eine künstlerische (freiberufliche) Einordnung nachdenken, in der Praxis ordnen Finanzämter Creator-Tätigkeiten aber überwiegend als gewerblich ein. Ob bei dir etwas anderes in Frage kommt, ist eine Frage für die Steuerberatung.
Die Anmeldung läuft über das Gewerbeamt deiner Stadt, oft online. Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Als Tätigkeit reicht eine sachliche Beschreibung wie „Erstellung und Vertrieb digitaler Inhalte über Online-Plattformen". Danach meldet sich das Finanzamt, oder du füllst direkt in ELSTER den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus und bekommst deine Steuernummer.
Schritt 2: Einkommensteuer auf deinen Gewinn
Steuern zahlst du nicht auf das, was Fans bezahlen, sondern auf deinen Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Als Einzelunternehmerin ermittelst du ihn in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die du mit der Steuererklärung abgibst.
Laut den OnlyFans-Nutzungsbedingungen behält die Plattform 20 % jeder Fan-Zahlung als Gebühr ein, alle Beträge laufen in US-Dollar. Für deine Buchhaltung brauchst du deshalb die Statements aus deinem OnlyFans-Konto und eine saubere Umrechnung in Euro. Wie genau du Einnahmen und Gebühr verbuchst (brutto mit Gebühr als Ausgabe oder netto), legt deine Steuerberatung fest; am Gewinn ändert es nichts.
Typische Betriebsausgaben
- Kamera, Smartphone, Licht, Stativ, Mikrofon (anteilig, wenn du sie auch privat nutzt)
- Outfits und Requisiten, die ausschließlich für Content genutzt werden (hier sind Finanzämter streng, Kleidung für den Alltag zählt nicht)
- Software, Apps, Cloud-Speicher, Schnittprogramme
- Kosten für Agentur, Chatting oder Bearbeitung
- Steuerberatung, Bank- und Umrechnungsgebühren
- gegebenenfalls ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale, je nach Voraussetzungen
Bewahre jede Rechnung auf. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt eine Ausgabe in der Regel nicht an.
Die Steuersätze 2026
Nach § 32a EStG ist ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 Euro (Grundfreibetrag, ab Veranlagungszeitraum 2026) steuerfrei. Danach steigt der Satz stufenlos an. Ab 69.879 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 Euro der Satz von 45 % (Werte für Einzelveranlagung). Wichtig: Hast du zusätzlich einen Job, werden beide Einkünfte zusammengerechnet. Dein OnlyFans-Gewinn wird dann mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, der schnell bei 30 % oder mehr liegt.
Ab dem zweiten Jahr setzt das Finanzamt meist Vorauszahlungen fest. Die sind nach § 37 EStG am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Viele Creatorinnen trifft im zweiten Jahr deshalb ein doppelter Schlag: Nachzahlung für das erste Jahr plus Vorauszahlungen für das laufende.
Schritt 3: Gewerbesteuer, mit Rechenbeispiel
Für Einzelunternehmerinnen gibt es nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 Euro. Erst was darüber liegt, wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Auf diesen Messbetrag wendet deine Gemeinde ihren Hebesatz an. Setzt eine Gemeinde keinen höheren fest, beträgt er nach § 16 Abs. 4 GewStG 280 %.
Die gute Nachricht: Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf deine Einkommensteuer angerechnet, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei Hebesätzen bis 400 % gleicht sich das weitgehend aus.
| Vereinfachtes Beispiel | Hebesatz 400 % | Hebesatz 480 % |
|---|---|---|
| Gewinn (Gewerbeertrag) | 60.000 € | 60.000 € |
| minus Freibetrag | 35.500 € | 35.500 € |
| Messbetrag (3,5 %) | 1.242,50 € | 1.242,50 € |
| Gewerbesteuer | 4.970 € | 5.964 € |
| Anrechnung auf ESt (4-fach) | 4.970 € | 4.970 € |
| Echte Mehrbelastung | ca. 0 € | ca. 994 € |
Das Beispiel ist vereinfacht: Hinzurechnungen, Kürzungen und die Höchstgrenze der Anrechnung (sie hängt auch an deiner Einkommensteuer) bleiben außen vor. Es zeigt aber, warum die Gewerbesteuer weniger dramatisch ist, als sie klingt, und warum dein Wohnort eine Rolle spielt.
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Schritt 4: Umsatzsteuer, der Punkt, bei dem du genau hinschauen musst
Hier unterscheiden sich viele Ratgeber, deshalb Schritt für Schritt.
Wer leistet an wen?
OnlyFans wird laut Nutzungsbedingungen von der Fenix International Limited betrieben, einer in England und Wales registrierten Gesellschaft mit britischer Umsatzsteuernummer. Der Europäische Gerichtshof hat am 28.02.2023 (Rechtssache C-695/20, Fenix International) entschieden, dass eine Plattform, die elektronische Dienstleistungen im eigenen Namen für Rechnung Dritter erbringt, als Leistende gegenüber dem Kunden gilt (Art. 9a der EU-Durchführungsverordnung 282/2011). Übersetzt: Umsatzsteuerlich verkauft OnlyFans an die Fans, auf den vollen Betrag. Die Nutzungsbedingungen sagen entsprechend, dass auf Fan-Zahlungen die jeweils geltende Umsatzsteuer aufgeschlagen wird.
Deine eigene Leistung erbringst du damit an Fenix, also an ein Unternehmen. Nach § 3a Abs. 2 UStG wird eine solche Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, hier in Großbritannien. Nach dieser Einordnung ist deine Leistung in Deutschland nicht steuerbar: Du stellst keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung und führst keine auf diese Umsätze ab. Manche Ratgeber nennen das „Reverse Charge", gemeint ist dasselbe Ergebnis: Die Steuer wird nicht von dir in Deutschland geschuldet.
Was das für die Kleinunternehmerregelung bedeutet
Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gilt nach § 19 Abs. 1 UStG: Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Zum Gesamtumsatz zählen nach § 19 Abs. 2 UStG die steuerbaren Umsätze. Ob deine OnlyFans-Umsätze nach der obigen Einordnung überhaupt mitzählen, ist genau die Frage, die du mit deiner Steuerberatung klären solltest. Relevant wird sie spätestens dann, wenn du zusätzlich in Deutschland steuerbare Umsätze hast, etwa über eine eigene Website oder Kooperationen mit deutschen Firmen.
Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, bindet dich das nach § 19 Abs. 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre. Diese Entscheidung also nicht nebenbei im Fragebogen treffen.
Schritt 5: DAC7, das Finanzamt sieht deine Zahlen
Seit 2023 müssen digitale Plattformen in der EU die Einnahmen ihrer Anbieterinnen melden (EU-Richtlinie DAC7, in Deutschland umgesetzt im Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG). Gemeldet werden nach § 14 PStTG unter anderem:
- Vor- und Nachname, Wohnanschrift und Geburtsdatum
- Steuer-Identifikationsnummer (oder ersatzweise der Geburtsort)
- die Kontoverbindung, auf die ausgezahlt wird
- die gezahlte Vergütung je Quartal sowie die einbehaltenen Gebühren
Die Meldung erfolgt nach § 13 PStTG spätestens zum 31. Januar des Folgejahres. Großbritannien hat seit 2024 eigene Meldepflichten, die die EU als gleichwertig anerkannt hat. Laut der britischen Steuerbehörde HMRC laufen die Daten von EU-Anbieterinnen entweder über HMRC an den jeweiligen EU-Staat (der Datenaustausch ist mit mehreren EU-Staaten aktiviert) oder die Plattform meldet nach DAC7 direkt in der EU. Praktisch heißt das: Wer nichts angibt, fällt auf, und dann kommen Nachzahlung, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren. Auch OnlyFans selbst behält sich in den Nutzungsbedingungen vor, Konten bei Steuer-Unregelmäßigkeiten zu sperren oder Auszahlungen einzuschränken.
Schritt 6: Rücklagen bilden, bevor das Geld weg ist
Der häufigste Fehler ist nicht Betrug, sondern Liquidität: Das Geld kommt monatlich, der Steuerbescheid ein bis zwei Jahre später. So bleibst du handlungsfähig:
- Eröffne ein separates Konto nur für Steuern und überweise bei jeder Auszahlung sofort einen festen Anteil.
- Als grobe Einschätzung legen viele Selbstständige 30 bis 40 % des Gewinns zurück, bei hohen Gewinnen eher mehr. Lass dir deine persönliche Quote ausrechnen.
- Rechne im zweiten Jahr mit Nachzahlung und Vorauszahlungen gleichzeitig.
- Lade monatlich deine OnlyFans-Statements herunter und speichere sie mit den Rechnungen deiner Ausgaben.
- Melde deutlich gestiegene Gewinne lieber früh dem Finanzamt, damit die Vorauszahlungen angepasst werden.
Die häufigsten Fehler
- Erst mal abwarten, ob es läuft. Die Anzeigepflicht gilt ab Beginn, nicht ab dem ersten großen Monat.
- Nur die Auszahlung versteuern und Belege vergessen. Ohne Statements und Rechnungen wird es teuer und unübersichtlich.
- Umsatzsteuer pauschal ignorieren oder pauschal abführen. Beides kann falsch sein, die Einordnung gehört zur Steuerberatung.
- Kein Puffer für das zweite Jahr. Nachzahlung plus Vorauszahlung kann einen großen Teil eines Jahresgewinns ausmachen.
- Nebenjob vergessen. Arbeitest du angestellt, zählen beide Einkünfte zusammen. Mehr dazu im Ratgeber OnlyFans als Nebenjob.
Österreich und Schweiz
Alles oben gilt für Wohnsitz in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Grenzen, Sätze und Anmeldewege. Was eine Agentur dort für dich organisiert, liest du auf den Seiten OnlyFans-Agentur Österreich und OnlyFans-Agentur Schweiz; für die Steuerfragen brauchst du eine Beratung vor Ort.
Was eine Agentur hier leisten kann und was nicht
Eine Agentur ersetzt keine Steuerberatung, und keine seriöse Agentur sollte so tun. Was bei Vierra hilft: Die Auszahlung kommt direkt von OnlyFans an dich, du hast also jederzeit Zugriff auf deine eigenen Statements, und die Wochen-Reports machen deine Zahlen nachvollziehbar. Wie die Zusammenarbeit abläuft und was sie kostet, steht unter Kosten einer OnlyFans-Agentur: erfolgsbasiert, Vierra verdient nur mit, wenn du verdienst. Und wenn du gerade erst überlegst, lohnt sich vorher ein Blick auf was man auf OnlyFans realistisch verdient.
Quellen
- § 14 Gewerbeordnung (Anzeigepflicht, Abs. 5 Veröffentlichung) (Stand: 17.10.2026)
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif ab VZ 2026 (Stand: 17.10.2026)
- § 35 EStG, Anrechnung der Gewerbesteuer (Stand: 17.10.2026)
- § 37 EStG, Vorauszahlungen (Stand: 17.10.2026)
- § 11 GewStG, Freibetrag und Steuermesszahl (Stand: 17.10.2026)
- § 16 GewStG, Hebesatz (Stand: 17.10.2026)
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung (Stand: 17.10.2026)
- § 19 UStG, Kleinunternehmer (Fassung ab 01.01.2025) (Stand: 17.10.2026)
- EuGH, Urteil vom 28.02.2023, C-695/20, Fenix International (Stand: 17.10.2026)
- OnlyFans Terms of Service (Betreiber, 20 % Gebühr, USD, Tax compliance) (Stand: 17.10.2026)
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), §§ 13, 14 (Stand: 17.10.2026)
- HMRC, IEIM904430: Assumed Reporting and DAC 7 interaction (Stand: 17.10.2026)
Häufige Fragen
Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?
In der Praxis ja, in den allermeisten Fällen. Wer selbstständig und auf Dauer mit Gewinnabsicht tätig ist, muss das nach § 14 GewO beim Gewerbeamt anzeigen, und zwar zu Beginn der Tätigkeit. Ob deine Tätigkeit im Einzelfall auch als künstlerisch eingeordnet werden könnte, klärt eine Steuerberatung.
Ab wann muss ich auf OnlyFans Steuern zahlen?
Steuerpflichtig sind die Einnahmen ab dem ersten Euro, sie müssen in der Steuererklärung stehen. Einkommensteuer fällt aber erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 Euro. Gewerbesteuer greift für Einzelunternehmerinnen erst bei einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr.
Muss ich auf OnlyFans-Einnahmen Umsatzsteuer zahlen?
Nach der verbreiteten Einordnung leistest du an die britische Betreiberfirma Fenix International Limited und nicht direkt an die Fans. Damit liegt der Ort deiner Leistung in Großbritannien und sie ist in Deutschland nicht steuerbar, du weist also keine deutsche Umsatzsteuer aus. Weil das für Kleinunternehmer-Grenze, Rechnungen und Voranmeldungen Folgen hat, lass es unbedingt von einer Steuerberatung bestätigen.
Meldet OnlyFans meine Einnahmen an das Finanzamt?
Plattformbetreiber müssen nach DAC7 bzw. dem deutschen Plattformen-Steuertransparenzgesetz unter anderem Name, Anschrift, Steuer-ID und die Vergütung je Quartal melden, spätestens zum 31. Januar des Folgejahres. Bei Plattformen mit Sitz in Großbritannien läuft das je nach Konstellation über die britische Steuerbehörde oder direkt über einen EU-Staat. Du solltest also davon ausgehen, dass das Finanzamt deine Zahlen kennt.
Wie viel sollte ich von meinen OnlyFans-Einnahmen zurücklegen?
Eine feste Quote gibt es nicht, sie hängt von Gewinnhöhe, Wohnort und deiner sonstigen Situation ab. Als grobe Faustregel legen viele Selbstständige 30 bis 40 Prozent des Gewinns auf ein separates Konto, bei hohen Gewinnen eher mehr. Lass dir von einer Steuerberatung eine persönliche Quote ausrechnen.